T+A Elektroakustik PT 820 M Stereo Amplifier User Manual


 
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Mehrraumbeschallung (MULTIROOM)
Beim Einsatz der M-Anlage zur Mehrraumbeschallung
wird folgende Konfiguration empfohlen - s. Anschluss-
Diagramm 1a (Standard) im Anhang.
Die Anlage steht im Raum A. Hier befinden sich auch
die Lautsprecherboxen, die am Lautsprecher-Aus-
gang
A (FRONT) angeschlossen sind.
Im Nebenraum (Raum B) stehen die Lautsprecher-
boxen, die am Lautsprecher-Ausgang
B ange-
schlossen sind. Um die Anlage auch von Raum B
aus fernbedienen zu können, wird in diesem Raum
ein Fernbedienungs-Empfänger E 2000 installiert, der
am Fernbedienungseingang RC IN des PT 820 M
angeschlossen ist.
Hinweise:
Das Kabel des Fernbedienungs-Empfängers kann bis zu
einer Länge von 50 Metern verlängert werden.
Zur Verlängerung eignet sich zweiadriges, abgeschirm-
tes Kabel mit einer Leitungskapazität von maximal
150 pF/m.
Bei größeren Leitungslängen muss ein Kabel mit ent-
sprechend geringerer Kapazität verwendet werden.
Inbetriebnahme
Stellen Sie die Netzverbindung her.
Schalten Sie die Anlage mit dem Netztaster an der Front
des PT 820 M ein.
Das Display sollte nun aufleuchten. Die Anlage ist damit
betriebsbereit.
Nach der Inbetriebnahme nehmen Sie zunächst folgende
Einstellungen vor:
Speicherung der empfangbaren Radiosender (siehe
Kapitel 'Tuner-Sonderfunktionen – PRESET-Funk-
tion – Manuelles Speichern' und 'PRESET-Funk-
tion – Speicher-Automatik').
Bei vorhandenem Surrounddecoder DD 820 M:
Konfiguration der Eingänge, Betriebsarten und des
Surround-Lautsprechersystems gemäß Betriebsanlei-
tung des DD 820 M.
Falls bei der Inbetriebnahme oder der Bedienung der
Geräte trotz Einhaltung aller Bedienhinweise dieser
Anleitung Probleme auftreten, so beachten Sie bitte das
Kapitel 'Betriebsstörungen'.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist ausschließlich zur Ton- und/oder Bild-
wiedergabe im Heimbereich in trockenen Räumen unter
Berücksichtigung aller in dieser Anleitung gemachten
Angaben bestimmt.
Bei allen anderen Einsatzzwecken, insbesondere in
medizinischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen, ist
vorher die Zulassung und Eignung des Gerätes für
diesen Einsatz mit dem Hersteller abzuklären und
schriftlich genehmigen zu lassen.
Geräte mit Rundfunk- oder Fernsehempfangsteilen
dürfen im Rahmen der gültigen "Allgemeingenehmi-
gung für Ton- und Fernseh- Rundfunkempfänger",
veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post
und Telekommunikation, in der Bundesrepublik Deutsch-
land betrieben werden.
Mit dem Gerät dürfen nur Aussendungen empfangen
oder wiedergegeben werden, die für die Allgemeinheit
bestimmt sind. Der Empfang oder die Wiedergabe ande-
rer Aussendungen (z. B. des Polizei- oder Mobilfunks) ist
nicht gestattet.
Gerätezulassung und Konformität mit
EG-Richtlinien
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit
gültigen deutschen und europäischen Vorschriften. Es ist
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG zuge-
lassen.
Durch das am Gerät befindliche Zeichen erklärt
die Konformität mit den EG-Richtlinien RL 89/336/EWG,
geändert durch RL 91/263/EWG und RL 93/68/EWG
sowie RL 73/23/EWG, geändert durch RL 93/68/EWG
und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksserienummer
muss außen am Gerät vorhanden und gut lesbar sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformi-
tätserklärung und damit der Betriebszulassung des Ge-
rätes!
Seriennummern am Gerät und in den original
Begleitpapieren (insbesondere den Kontroll- und
Garantiezertifikaten) dürfen nicht entfernt oder verändert
werden und müssen übereinstimmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konfor-
mitätszusage von als widerrufen und ein Betrieb
des Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund
geltender EG und nationaler Gesetze unter Strafan-
drohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht von autorisierten Werk-
stätten oder sonstigen Dritten verliert das Gerät seine
Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original Zubehörteile oder
solche Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrer-
seits zugelassen sind und allen geltenden gesetzlichen
Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf
das Gerät nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungsgemä-
ßer Gebrauch' genannten Anwendungen eingesetzt
werden.