Crown Equipment XLS 802 Stereo Amplifier User Manual


 
XLS Series Power Amplifiers
Operation Manual Mode d'emploi page 29
Amplificateurs de puissance
Bedienungsanleitung
Leistungsendstufen
Manual de Operación
Amplificadores de potencia
YEAR
3
Gewährleistungsbedingungen WELTWEIT (aus-
genommen U.S.A. und KANADA)
GEWÄHRLEISTUNGSDAUER
Crown International, 1718 West Mishawaka Road,
Elkhart, Indiana 46517-4095 U.S.A., gewährleistet dem
ERSTKÄUFER und JEDEM NACHFOLGENDEN EIGNER
eines NEUEN Crown-Produkts die Mängelfreiheit für
einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab Kaufdatum.
1 ACHTUNG: Ersetzen Sie "Crown" in dieser Garantie
durch "Amcron", falls Ihr Gerät diesen Namen trägt.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
Die Crown-Gewährleistung gilt nur in dem Fall, dass an
einem neuen Crown- Produkt innerhalb der Gewähr-
leistungszeit ein Mangel auftritt. Eine Gewährleistung-
sreparatur ist ausgeschlossen, wenn Mängel oder
Schäden durch falsche Bedienung, unsachgemäße
Behandlung, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Ursa-
chen entstanden sind, die von Crown weder voraus-
zusehen noch zu kontrollieren sind. Die Gewährleistung
erlischt endgültig falls die Seriennummer des neuen
Crown-Produkts geändert, entfernt oder zerstört wurde,
oder eine nicht durch Crown oder den jeweiligen
Crown-Vertrieb ausdrücklich dazu autorisierte Rep-
araturwerkstatt, Reparaturversuche oder Modifikationen
an dem Gerät vornimmt .
UMFANG DER GEWÄHRLEISTUNG
Eine Gewährleistungsreparatur wird gegen Vorlage der
Originalrechnung, die von einem zum Verkauf bere-
chtigten Crown Vertrieb oder Crown Händler ausgest-
ellt wurde, durch eine von Crown oder dem jeweiligen
Crown-Vertrieb autorisierte Reparaturwerkstatt aus-
geführt. Crown wird nach eigenem Ermessen jeden
anerkannten Mangel durch Reparatur innerhalb einer
angemessenen Zeitspanne ab Erhalt des Produkts in
der autorisierten Fachwerkstatt oder durch Lieferung
eines Austauschgerätes beheben. Sollte eine Reparatur
aus Zeit- oder Kostengründen impraktikabel oder ein
Umtausch unmöglich sein, bieten wir die Rücknahme
des Produkts bei Erstattung des Kaufpreises an. Im
Falle einer Rücknahme muss das mangelhafte oder
defekte Produkt frei von jeglichen Ansprüchen Dritter
sein. Die Kostenerstattung entspricht dem tatsächlichen
Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Wertmind-
erung ab Kaufdatum und ausschließlich eventueller
Versicherungs- und Finanzierungskosten.
INANSPRUCHNAHME DER GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleis-
tungsdauer müssen umgehend bei Ihrem zuständigen
Crown-Vertrieb geltend gemacht werden. Alle Kompo-
nenten müssen in der Originalverpackung verschickt
werden. Sämtliche Gewährleistungsarbeiten werden
innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ab Erhalt des
defekten Produkts in einer autorisierten Fachwerkstatt
ausgeführt. Sollte die Reparatur nicht zur Mängelbesei-
tigung geführt haben, benachrichtigen Sie die Fach-
werkstatt bitte umgehend.
MITTELBARE SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN
CROWN KANN FÜR KEINE MITTELBAREN SCHÄDEN
UND FOLGESCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WER-
DEN, DIE DURCH EINEN DEFEKT IHRES NEUEN
CROWN- PRODUKTS ENTSTEHEN, ES SEI DENN
DIESE BERUHEN AUF VORSATZ ODER GROBER FAH-
FLÄSSIGKEIT. DARIN SIND SÄMTLICHE SCHÄDEN AN
EINEM ODER MEHREREN ANDEREN PRODUKTEN
EINGESCHLOSSEN, DIE SOLCH EIN DEFEKT
VERURSACHT.
ÄNDERUNGEN
Diese Crown-Gewährleistungsbedingungen sind bin-
dend und dürfen in keiner Form verändert werden. In
keinem Fall verlängert sich die Gewährleistungsdauer
um den Zeitraum, in dem Sie Ihr neues Crown-Produkt
nicht nutzen können. Die Gewährleistungszeit auf Rep-
araturen und Austauschteile erstreckt sich auss-
chließlich auf die Restzeit der generellen
Gewährleistungsdauer, soweit diese über die gesetzlich
zulässige Gewährleistungsdauer hinausgeht.
TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
Crown behält sich jederzeit das Recht technischer
Änderungen ohne Vorankündigung vor. Crown ist in
keiner Weise verpflichtet, Ihr neues Produkt zwischen-
zeitlich erfolgten Änderungen der technischen Daten
anzupassen.
RECHTSMITTEL
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit kann Crown für
keine weiteren Gewährleistungsansprüche haftbar
gemacht werden.
DIE OBENSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDIN-
GUNGEN FÜR CROWN-PRODUKTE ERSETZEN
SÄMTLICHE VORHERGEHENDEN. 7/01
9 Gewährleistung