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BESCHRÄNKTE GARANTIE
EIZO NANAO CORPORATION (nachfolgend als “EIZO” bezeichnet) und von EIZO autorisierte Verteiler (nachfolgend als “Verteiler” bezeichnet) garantieren, gemäß der
Bedingungen dieser beschränkten Garantie (nachfolgend als “Garantie” bezeichnet), dem ursprünglichen Käufer (nachfolgend als “Ursprünglicher Käufer” bezeichnet), der das
in diesem Dokument angegebene Produkt (nachfolgend als “Produkt” bezeichnet) von EIZO oder seinen Verteilern erworben hat, dass dieses Produkt ab Kaudatum drei (3) Jahre
lang frei von Material- und Produktionsfehlern ist.
EIZO und die Vertriebe verpfl ichten sich, Ersatzteile für das Produkt über einen Zeitraum von sieben (5) Jahren nach Einstellung der Produktion der Ersatzteile zu lagern bzw.
anzubieten.
Diese Garantie gilt nur in Ländern oder Gebieten, in denen sich Vertriebe befi nden.
Treten während des Garantiezeitraums Fehler auf, die durch fehlerhaftes Material und/oder fehlerhafte Produktion verursacht wurden, werden EIZO und seine Verteiler nach
eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt entweder reparieren oder ersetzen.
EIZO und die Vertriebe besitzen im Rahmen dieser Garantie keinerlei Verpfl ichtung in den folgenden Fällen:
(a) Produktdefekte, die auf Frachtschäden, Modifi kation, Nachgestaltung, Missbrauch, Fehlbedienung, Unfälle, unsachgemäße Installation, Naturkatastrophen, fehlerhafte
Wartung und/oder unsachgemäße Reparatur durch eine andere Partei als EIZO und die Vertriebe zurückzuführen sind.
(b) Eine Inkompatibilität des Produkts aufgrund von technischen Neuerungen und/oder neuen Bestimmungen, die nach dem Kauf in Kraft treten.
(c) Produktdefekte, die durch externe Geräte verursacht werden.
(d) Jeglicher Defekt eines Produkts, dessen ursprüngliche Seriennummer geändert oder entfernt wurde.
(e) Normale Abnutzung des Produkts, insbesondere von Verbrauchsteilen, Zubehörteilen und/oder Beilagen (z.B. Tasten, drehbare Teile, Kabel, Benutzerhandbuch usw.); sowie
(f) Verformungen, Verfärbungen und/oder Verziehungen am Produktäußeren, einschließlich der Oberfl äche des LCD-Schirms.
Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung ist der Erstkäfer verpfl ichtet, das Produkt auf eigene Kosten und in der Originalverpackung bzw. einer anderen geeigneten Verpackung,
die einen gleichwertigen Schutz gegen Transportschäden bietet, an den örtlichen Vertrieb zu übersenden, wobei der Erstkäfer das Transportrisiko gegenüber Schäd en und/oder
Verlust trägt. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantieleistung muss der Erstkäu fer einen Verkaufsbeleg vorweisen, auf dem das Kaufdatum angegeben ist.
Die Garantiefrist für ein im Rahmen dieser Garantie ausgetauschtes und/oder repariertes Produkt erlischt nach Ablauf der ursprünglichen Garantiefrist.
EIZO ODER DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE HAFTEN NICHT FÜR ZERSTÖRTE DATENBESTÄNDE ODER DIE KOSTEN DER WIEDERBESCHAFFUNG
DIESER DATENBESTÄNDE AUF JEGLICHEN DATENTRÄGERN ODER TEILEN DES PRODUKTS, DIE IM RAHMEN DER GARANTIE BEI EIZO ODER DEN EIZO-
VERTRAGSIMPORTEUREN ZUR REPARATUR EINGEREICHT WURDEN.
EIZO UND DIE EIZO-VERTRAGSIMPORTEURE GEBEN WEDER EXPLIZITE NOCH IMPLIZITE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIESES PRODUKT UND SEINE
QUALITÄT, LEISTUNG, VERKÄUFLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND EIZO ODER DIE EIZO-
VERTRAGSIMPORTEURE VERANTWORTLICH FÜR JEGLICHE ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN JEGLICHER
ART (EINSCHLIESSLICH OHNE JEDE BEGRENZUNG SCHÄDEN BEZÜGLICH PROFITVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON
GESCHÄFTSINFORMATION ODER JEGLICHE ANDEREN FINANZIELLEN EINBUSSEN), DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES PRODUKTES ODER DIE
UNFÄHIGKEIT ZUR VERWENDUNG DES PRODUKTES ODER IN JEGLICHER BEZIEHUNG MIT DEM PRODUKT, SEI ES BASIEREND AUF VERTRAG,
SCHADENSERSATZ, NACHLAESSIGKEIT, STRIKTE HAFTPFLICHT ODER ANDEREN FORDERUNGEN ENTSTEHEN, AUCH WENN EIZO UND DIE EIZO-
VERTRAGSIMPORTEURE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. DIESER AUSSCHLUSS ENTHÄLT AUCH JEDE
HAFTPFLICHT, DIE AUS FORDERUNGEN DRITTER GEGEN DEN ERSTKÄUFER ENTSTEHEN KANN. ZWECK DIESER KLAUSEL IST ES, DIE HAFTUNG VON
EIZO UND DEN VERTRIEBEN GEGENÜBER FORDERUNGEN ZU BEGRENZEN, DIE AUS DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE UND/ODER DEM VERKAUF
ENTSTEHEN KÖNNEN.