Crown Audio XTi 4000 Stereo Amplifier User Manual


 
Amplificadores de potencia
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Leistungsendstufen
Amplificateurs de puissance
XTi Series Power Amplifiers
Operation Manual Mode d'emploi Bedienungsanleitung Manual de Operación
YEAR
3
8 Gewährleistung
Gewährleistungsbedingungen WELTWEIT (ausgenommen U.S.A. und KANADA)
GEWÄHRLEISTUNGSDAUER
Crown International, 1718 West Mishawaka Road,
Elkhart, Indiana 46517-4095 U.S.A., gewähr-
leistet dem ERSTKÄUFER und JEDEM NACHFOL-
GENDEN EIGNER eines NEUEN Crown-Produkts
die Mängelfreiheit für einen Zeitraum von drei (3)
Jahren ab Kaufdatum.
1
ACHTUNG: Ersetzen Sie "Crown" in dieser Garantie
durch "Amcron", falls Ihr Gerät diesen Namen trägt.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE
Die Crown-Gewährleistung gilt nur in dem Fall,
dass an einem neuen Crown- Produkt innerhalb
der Gewährleistungszeit ein Mangel auftritt. Eine
Gewährleistungsreparatur ist ausgeschlossen,
wenn Mängel oder Schäden durch falsche Bedie-
nung, unsachgemäße Behandlung, Unglücksfälle,
Nachlässigkeit oder Ursachen entstanden sind,
die von Crown weder vorauszusehen noch zu
kontrollieren sind. Die Gewährleistung erlischt
endgültig falls die Seriennummer des neuen
Crown-Produkts geändert, entfernt oder zerstört
wurde, oder eine nicht durch Crown oder den
jeweiligen Crown-Vertrieb ausdrücklich dazu
autorisierte Reparaturwerkstatt, Reparaturver-
suche oder Modifikationen an dem Gerät vorn-
immt .
UMFANG DER GEWÄHRLEISTUNG
Eine Gewährleistungsreparatur wird gegen Vor-
lage der Originalrechnung, die von einem zum
Verkauf berechtigten Crown Vertrieb oder Crown
Händler ausgestellt wurde, durch eine von Crown
oder dem jeweiligen Crown-Vertrieb autorisierte
Reparaturwerkstatt ausgeführt. Crown wird nach
eigenem Ermessen jeden anerkannten Mangel
durch Reparatur innerhalb einer angemessenen
Zeitspanne ab Erhalt des Produkts in der autorisi-
erten Fachwerkstatt oder durch Lieferung eines
Austauschgerätes beheben. Sollte eine Reparatur
aus Zeit- oder Kostengründen impraktikabel oder
ein Umtausch unmöglich sein, bieten wir die
Rücknahme des Produkts bei Erstattung des Kauf-
preises an. Im Falle einer Rücknahme muss das
mangelhafte oder defekte Produkt frei von jegli-
chen Ansprüchen Dritter sein. Die Kostenerstat-
tung entspricht dem tatsächlichen Kaufpreis
abzüglich einer angemessenen Wertminderung ab
Kaufdatum und ausschließlich eventueller Ver-
sicherungs- und Finanzierungskosten.
INANSPRUCHNAHME DER GEWÄHRLEIS-
TUNG
Gewährleistungsansprüche innerhalb der
Gewährleistungsdauer müssen umgehend bei
Ihrem zuständigen Crown-Vertrieb geltend
gemacht werden. Alle Komponenten müssen in
der Originalverpackung verschickt werden.
Sämtliche Gewährleistungsarbeiten werden inner-
halb einer angemessenen Zeitspanne ab Erhalt
des defekten Produkts in einer autorisierten Fach-
werkstatt ausgeführt. Sollte die Reparatur nicht
zur Mängelbeseitigung geführt haben, benach-
richtigen Sie die Fachwerkstatt bitte umgehend.
MITTELBARE SCHÄDEN UND FOLGE-
SCHÄDEN
CROWN KANN FÜR KEINE MITTELBAREN
SCHÄDEN UND FOLGESCHÄDEN HAFTBAR
GEMACHT WERDEN, DIE DURCH EINEN DEFEKT
IHRES NEUEN CROWN- PRODUKTS ENTSTE-
HEN, ES SEI DENN DIESE BERUHEN AUF VOR-
SATZ ODER GROBER FAHFLÄSSIGKEIT. DARIN
SIND SÄMTLICHE SCHÄDEN AN EINEM ODER
MEHREREN ANDEREN PRODUKTEN EINGE-
SCHLOSSEN, DIE SOLCH EIN DEFEKT
VERURSACHT.
ÄNDERUNGEN
Diese Crown-Gewährleistungsbedingungen sind
bindend und dürfen in keiner Form verändert wer-
den. In keinem Fall verlängert sich die Gewähr-
leistungsdauer um den Zeitraum, in dem Sie Ihr
neues Crown-Produkt nicht nutzen können. Die
Garantiezeit auf Reparaturen und Austauschteile
erstreckt sich ausschließlich auf die Restzeit der
generellen Gewährleistungsdauer, soweit diese
über die gesetzlich zulässige Gewährleistungs-
dauer hinausgeht.
TECHNISCHE ÄNDERUNGEN
Crown behält sich jederzeit das Recht technischer
Änderungen ohne Vorankündigung vor. Crown ist
in keiner Weise verpflichtet, Ihr neues Produkt
zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der tech-
nischen Daten anzupassen.
RECHTSMITTEL
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit kann Crown
für keine weiteren Gewährleistungsansprüche
haftbar gemacht werden.
DIE OBENSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGSBE-
DINGUNGEN FÜR CROWN-PRODUKTE
ERSETZEN SÄMTLICHE VORHERGE-
HENDEN. 7/01